Schadstoffsanierung
Schadstoffmanagement ist nicht einfach Analyse, Schadstoffbergung und Entsorgung zusammen. Schadstoffmanagement heißt den „Störfaktor Schadstoff“ harmonisch in das Gesamtprojekt einzubinden. Dabei sind sicher immer die Grundschritte Analytik, Sanierungs- + Entsorgungskonzepte, Bergung + Sanierung die Basis.
Aber erst durch ein optimiertes miteinander von Schadstoffbehandlung und der eigentlichen Projektaufgabe kann dieser Kosten-, Zeit-, und Resourcenfresser an die Leine genommen werden. Damit lässt sich auch das ausufernde Schadstoffbudget eindämmen und sei es nur durch ein „Nicht-Mehr-Zeit-Verbrauchen“ für das Gesamtprojekt.
Bitte haben Sie auch die Rechtslage im Blick:
- Entsprechend KrWG §3/ 8 ist der Bauherr originärer Abfallerzeuger
- Abfallerzeuger müssen die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer gefährlichen Abfälle gemäß §50 KrWG sicherstellen
- Die zugehörige Rechtsprechung bindet Sie als Bauherren explizit in die Verantwortungskette für Ihre Abfälle mit ein. Auch die fehlerfreie und verantwortungsbewusste Auswahl Ihres Partners für den Umgang mit Abfällen exkulpiert Sie nicht aus Ihrer öffentlich-rechtlichen Verantwortung
Unsere Genehmigungen/ Zulassungen/ Fachkunde - zertifizierte Kompetenz
- Wir verfügen über eine bundesweite Transportgenehmigung gemäß § 8 TgV/ BefErlV Identnr. I 162 T 1810
- Wir sind Sachkundebetrieb gemäß BGR 128/ 5.2/ 6.2 für Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Durchführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen
- Wir sind Sachkundebetrieb gemäß § 39 /1 GefStoffV Anhang I Nr.2 Ziffer 2.4.2 Abs.4 27.01.2014 für die Demontage stark- und schwachgebundener Asbestprodukte
- Wir sind Sachkundebetrieb gemäß TRGS 524 und TRGS 519 für Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Durchführung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Bei uns sind Sie und ihre Abfälle in ein qualifiziertes Netzwerk eingebunden, damit Schadstoffe nicht zu Störstoffen werden.