Häufig gestellte Fragen
Fragen zum Abbruch für Industrie
- Was ist Abbruch nach VDI 6210?
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Planvolle Teilung eines vorherigen Ganzen in ein oder mehrere Teile, bei Anwendung geeigneter Verfahren zum ganzen oder partiellen Zerlegen von baulichen oder technischen Anlagen“ Achtung - enthält keine Entsorgungsleistungen, keine Schadstoffbehandlung
- Wer ist Abfallerzeuger?
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Jede natürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeit Abfälle anfallen, oder jede Person, die Vorbehandlungen, Mischungen oder sonstige Behandlungen vornimmt, die eine Veränderung der Beschaffenheit oder Zusammensetzung dieser Abfälle bewirken.
- Muss man einen Abbruch genehmigen lassen?
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In Bayern nicht bei Gebäuden der Gruppe H1-3 und bis zu 400m³ubR (Kleines Einfamilienhaus. Gilt nicht bei aktivem Denkmalschutz. Beachten sie die Zweckentfremdungsverordnung. Eine Neubaugenehmigung impliziert normalerweise eine Teil-Abbruchgenehmigung
- Gibt es Standardregelwerke für das Abbruchgewerk?
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VDI 6210 Abbruch von baulichen und technischen Anlagen
TRGS 519 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten