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Häufig gestellte Fragen

Fragen zum Abbruch für Industrie

Was ist Abbruch nach VDI 6210? Details

Planvolle Teilung eines vorherigen Ganzen in ein oder mehrere Teile, bei Anwendung geeigneter Verfahren zum ganzen oder partiellen Zerlegen von baulichen oder technischen Anlagen“ Achtung - enthält keine Entsorgungsleistungen, keine Schadstoffbehandlung


Wer ist Abfallerzeuger? Details

Jede natürliche oder juristische Person, durch deren Tätigkeit Abfälle anfallen, oder jede Person, die Vorbehandlungen, Mischungen oder sonstige Behandlungen vornimmt, die eine Veränderung der Beschaffenheit oder Zusammensetzung dieser Abfälle bewirken.


Muss man einen Abbruch genehmigen lassen? Details

In Bayern nicht bei Gebäuden der Gruppe H1-3 und bis zu 400m³ubR (Kleines Einfamilienhaus. Gilt nicht bei aktivem Denkmalschutz. Beachten sie die Zweckentfremdungsverordnung. Eine Neubaugenehmigung impliziert normalerweise eine Teil-Abbruchgenehmigung


Gibt es Standardregelwerke für das Abbruchgewerk? Details

VDI 6210 Abbruch von baulichen und technischen Anlagen

TRGS 519 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest

DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten